Na ist doch prima! Wenn es zu sinnvollen Anlässen und mit schönen Motiven passiert, habe ich nichts dagegen einzuwenden!numisfreund hat geschrieben:...
Damit dürfte es klar sein, dass wir demnächst mit zwei verschiedenen 2-€-Gedenkmünzen-Ausgaben pro Jahr / pro Land rechnen dürfen / müssen!!!
...
Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
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Re: Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
Zuletzt geändert von cpm56 am 28. Juni 2012 12:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
Dann dürften sich doch aber die Auflagen halbieren oder.?
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Re: Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
Das ist denkbar bis wahrscheinlich. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Möglichkeit von den einzelnen Ländern genutzt werden wird.Doppeltaler hat geschrieben:Dann dürften sich doch aber die Auflagen halbieren oder.?
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Re: Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
Wenn von dieser Neuregelung von den derzeitigen Ausgabeländern intensiv Gebrauch gemacht wird und zudem weitere Länder hinzukommen, könnte es passieren, dass die Anzahl der Sammler wegen des steigenden Aufwandes (zeitlich und finanziell) nicht unerheblich schrumpfen wird. Schon jetzt habe ich sowieso oftmals den Eindruck, dass bisweilen fast schon krampfhaft nach einem Ausgabeanlass gesucht wird.numisfreund hat geschrieben:Damit dürfte es klar sein, dass wir demnächst mit zwei verschiedenen 2-€-Gedenkmünzen-Ausgaben pro Jahr / pro Land rechnen dürfen / müssen!!!
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Re: Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
Wir brauchen nicht im Konjuktiv zu reden ... - diese Erscheinung stelle ich schon länger fest ... - leider. Daher auch damals die hierzu gestartete Umfrage ...mabrie hat geschrieben:Wenn von dieser Neuregelung von den derzeitigen Ausgabeländern intensiv Gebrauch gemacht wird und zudem weitere Länder hinzukommen, könnte es passieren, dass die Anzahl der Sammler wegen des steigenden Aufwandes (zeitlich und finanziell) nicht unerheblich schrumpfen wird. Schon jetzt habe ich sowieso oftmals den Eindruck, dass bisweilen fast schon krampfhaft nach einem Ausgabeanlass gesucht wird.numisfreund hat geschrieben:Damit dürfte es klar sein, dass wir demnächst mit zwei verschiedenen 2-€-Gedenkmünzen-Ausgaben pro Jahr / pro Land rechnen dürfen / müssen!!!
Re: Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
Ich denke und hoffe nicht, dass sich viel ändern wird.
Wird das bei jedem Land "Mode" können wir das 2 Euro Sammelgebiet direkt neben der vollständigen Euro-Sammlung, Euro-Kursmünzensammlung etc. beerdigen. .
Stellt euch mal das Theater bei Monaco vor, wenn die 2 x im Jahr eine Sondermünze verausgaben. :no: :crazy:
Wird das bei jedem Land "Mode" können wir das 2 Euro Sammelgebiet direkt neben der vollständigen Euro-Sammlung, Euro-Kursmünzensammlung etc. beerdigen. .
Stellt euch mal das Theater bei Monaco vor, wenn die 2 x im Jahr eine Sondermünze verausgaben. :no: :crazy:
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Re: Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
Ich habe einmal versucht den Zusatztext bzgl. des Prägevolumens pro Ausgabe zu verstehen:Doppeltaler hat geschrieben:Dann dürften sich doch aber die Auflagen halbieren oder.?
Die gesamte Prägeauflage der in Umlauf gebrachten Gedenkmünzen je Ausgabe darf die höhere der beiden folgenden Obergrenzen nicht überschreiten:
a) 0,1 % der kumulierten Gesamtnettozahl der 2-Euro-Münzen, die von allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, bis Anfang des der Ausgabe der Gedenkmünze vorausgegangenen Jahres in Umlauf gebracht worden sind; diese Obergrenze kann auf 2,0 % der kumulierten Gesamtnettozahl der 2-Euro-Münzen aller Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, angehoben werden, wenn eines in seiner Bedeutung allgemein anerkannten, höchst symbolträchtigen Ereignisses gedacht wird; in diesem Fall darf der Ausgabemitgliedstaat in den vier Folgejahren keine weitere ▌Gedenkmünze ausgeben, für die er die Obergrenze anhebt, und er muss die Gründe für die Anhebung der Obergrenze darlegen, oder
b) 5,0 % der kumulierten Gesamtnettozahl der 2-Euro-Münzen, die von dem betreffenden Mitgliedstaat bis Anfang des der Ausgabe der Gedenkmünze vorausgegangenen Jahres in Umlauf gebracht worden sind.
Obergrenze a)
Auf der Grundlage der Auflagentabelle von Henning Agt habe ich einmal die Gesamtzahl aller bis Ende 2011 geprägten 2 Euro Münzen zusammengezählt: Das sind rund 5,5 Mrd. Stück. Die im Text angegebenen 0,1% sind daher 5,5 Mio. Stück (bei 2% sind es 110 Mio. Stück).
Obergrenze b) am Beispiel Deutschland:
Bis Ende 2011 hat Deutschland rund 1,9 Mrd. 2 Euro-Münzen ausgegeben. Die erwähnten 5 % sind dann 95 Mio. Stück.
Vergleicht man mit der üblichen Auflagenzahl für deutsche Gedenkmünzen von 30 Mio. Stück, so reicht Obergrenze b) für jede der beiden Ausgaben 2013 bei Weitem aus (auch ohne den Sonderfall eines "höchst symbolträchtigen Ereignisses" in Anspruch nehmen zu müssen).
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Re: Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
27.7.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 201/135:
VERORDNUNG (EU) Nr. 651/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 4. Juli 2012
über die Ausgabe von Euro-Münzen Nun ist es amtlich, da gestern, 27.07.2012, im Amtsblatt veröffentlicht ...:
(....)
Artikel 4
Ausgabe von Gedenkmünzen
(1) Jeder Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, darf pro Jahr zwei Gedenkmünzen ausgeben, außer wenn
a) Gedenkmünzen von allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gemeinsam ausgegeben werden oder
b) eine Gedenkmünze ausgegeben wird, wenn die Position des Staatsoberhaupts vorübergehend nicht oder nur vorläufig besetzt ist.
(2) Die gesamte Prägeauflage der in Umlauf gebrachten Gedenkmünzen je Ausgabe darf die höhere der beiden folgenden Obergrenzen nicht überschreiten:
a) 0,1 % der kumulierten Gesamtnettozahl der 2-Euro-Münzen, die von allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, bis Anfang des der Ausgabe der Gedenkmünze vorausgegangenen Jahres in Umlauf gebracht worden sind; diese Obergrenze kann auf 2,0 % der kumulierten Gesamtnettozahl der 2-Euro-Münzen aller Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, angehoben werden, wenn eines in seiner Bedeutung allgemein anerkannten, höchst symbolträchtigen Ereignisses gedacht wird; in diesem Fall darf der Ausgabemitgliedstaat in den vier Folgejahren keine weitere Gedenkmünze ausgeben, für die er die Obergrenze anhebt, und er muss die Gründe für die Anhebung der Obergrenze darlegen, oder
b) 5,0 % der kumulierten Gesamtnettozahl der 2-Euro-Münzen, die von dem betreffenden Mitgliedstaat bis Anfang des der Ausgabe der Gedenkmünze vorausgegangenen Jahres in Umlauf gebracht worden sind.
(3) Die Entscheidung darüber, ob Gedenkmünzen mit gemeinsamen Gestaltungsmerkmalen durch alle Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gemeinsam ausgegeben werden, wird vom Rat getroffen. Die Stimmrechte der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, werden für die Annahme eines diesbezüglichen Beschlusses ausgesetzt.
(....)
Quelle
VERORDNUNG (EU) Nr. 651/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 4. Juli 2012
über die Ausgabe von Euro-Münzen Nun ist es amtlich, da gestern, 27.07.2012, im Amtsblatt veröffentlicht ...:
(....)
Artikel 4
Ausgabe von Gedenkmünzen
(1) Jeder Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, darf pro Jahr zwei Gedenkmünzen ausgeben, außer wenn
a) Gedenkmünzen von allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gemeinsam ausgegeben werden oder
b) eine Gedenkmünze ausgegeben wird, wenn die Position des Staatsoberhaupts vorübergehend nicht oder nur vorläufig besetzt ist.
(2) Die gesamte Prägeauflage der in Umlauf gebrachten Gedenkmünzen je Ausgabe darf die höhere der beiden folgenden Obergrenzen nicht überschreiten:
a) 0,1 % der kumulierten Gesamtnettozahl der 2-Euro-Münzen, die von allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, bis Anfang des der Ausgabe der Gedenkmünze vorausgegangenen Jahres in Umlauf gebracht worden sind; diese Obergrenze kann auf 2,0 % der kumulierten Gesamtnettozahl der 2-Euro-Münzen aller Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, angehoben werden, wenn eines in seiner Bedeutung allgemein anerkannten, höchst symbolträchtigen Ereignisses gedacht wird; in diesem Fall darf der Ausgabemitgliedstaat in den vier Folgejahren keine weitere Gedenkmünze ausgeben, für die er die Obergrenze anhebt, und er muss die Gründe für die Anhebung der Obergrenze darlegen, oder
b) 5,0 % der kumulierten Gesamtnettozahl der 2-Euro-Münzen, die von dem betreffenden Mitgliedstaat bis Anfang des der Ausgabe der Gedenkmünze vorausgegangenen Jahres in Umlauf gebracht worden sind.
(3) Die Entscheidung darüber, ob Gedenkmünzen mit gemeinsamen Gestaltungsmerkmalen durch alle Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gemeinsam ausgegeben werden, wird vom Rat getroffen. Die Stimmrechte der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, werden für die Annahme eines diesbezüglichen Beschlusses ausgesetzt.
(....)
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Re: Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
Das heisst übersetzt, dass bei Seda Vacante im Vatikan ein 2er rauskommt.
(Die Sache mit dem Stattsoberhaupt).
Ich mach erstmal weiter wie bisher.
Oder der Gedanke....... 2 Monaco Gedenkmünzen im Jahr... oi oi....
(Die Sache mit dem Stattsoberhaupt).
Ich mach erstmal weiter wie bisher.
Oder der Gedanke....... 2 Monaco Gedenkmünzen im Jahr... oi oi....
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Re: Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
Soviele Anlässe haben die doch garnicht in dem Kleinstaat ...EestiKurt hat geschrieben:...
Oder der Gedanke....... 2 Monaco Gedenkmünzen im Jahr... oi oi....
oder doch z.B. "10. Abräumung des Jackpots im Casino", "300. Boxenstopp beim F1 Grand Prix", ... :hihi:
Re: Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
Wie lest ihr das genau?
(1) Jeder Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, darf pro Jahr zwei Gedenkmünzen ausgeben, außer wenn
a) Gedenkmünzen von allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gemeinsam ausgegeben werden oder
b) eine Gedenkmünze ausgegeben wird, wenn die Position des Staatsoberhaupts vorübergehend nicht oder nur vorläufig besetzt ist.
Es besteht also die Möglichkeit, das wir im schlimmsten Fall 72 Münzen in einem Jahr bekommen?!
Und das Monaco,SM und der Vati nun auch bei den Gemeinschaftsausgaben mitmachen dürfen? (Mitgliedsstaat der Währungsunion oder der EU?!)
(1) Jeder Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, darf pro Jahr zwei Gedenkmünzen ausgeben, außer wenn
a) Gedenkmünzen von allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gemeinsam ausgegeben werden oder
b) eine Gedenkmünze ausgegeben wird, wenn die Position des Staatsoberhaupts vorübergehend nicht oder nur vorläufig besetzt ist.
Es besteht also die Möglichkeit, das wir im schlimmsten Fall 72 Münzen in einem Jahr bekommen?!
Und das Monaco,SM und der Vati nun auch bei den Gemeinschaftsausgaben mitmachen dürfen? (Mitgliedsstaat der Währungsunion oder der EU?!)
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Re: Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
Mayo hat geschrieben:Wie lest ihr das genau?
(1) Jeder Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, darf pro Jahr zwei Gedenkmünzen ausgeben, außer wenn
a) Gedenkmünzen von allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, gemeinsam ausgegeben werden oder
b) eine Gedenkmünze ausgegeben wird, wenn die Position des Staatsoberhaupts vorübergehend nicht oder nur vorläufig besetzt ist.
Es besteht also die Möglichkeit, das wir im schlimmsten Fall 72 Münzen in einem Jahr bekommen?!
Und das Monaco,SM und der Vati nun auch bei den Gemeinschaftsausgaben mitmachen dürfen? (Mitgliedsstaat der Währungsunion oder der EU?!)
Kommt es wirklich darauf an, was wir da raus lesen?
Viel wichtiger ist doch, was unsere Politiker/Landesbanken daraus machen
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Re: Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
Ich hoffe immer noch auf folgende Lesart:
Jedes Land darf normalerweise 2 Gedenkmünzen pro Jahr ausgeben, tritt Sonderfall a oder b ein, dann müssen die weiteren eigenen Ausgaben entsprechend reduziert werden, um die Höchstzahl von 2 Gedenkmünzen pro Jahr einzuhalten.
Man könnte den Text natürlich auch so verstehen, dass jedes Land in Sonderfällen auf drei - eventuell sogar auf vier - Ausgaben aufstocken dürfte. Eigenartig, dass ein Gesetzestext so unpräzise formuliert ist! Oder übersehe ich da einen gut versteckten Hinweis, der alle Unklarheiten beseitigt?
Jedes Land darf normalerweise 2 Gedenkmünzen pro Jahr ausgeben, tritt Sonderfall a oder b ein, dann müssen die weiteren eigenen Ausgaben entsprechend reduziert werden, um die Höchstzahl von 2 Gedenkmünzen pro Jahr einzuhalten.
Man könnte den Text natürlich auch so verstehen, dass jedes Land in Sonderfällen auf drei - eventuell sogar auf vier - Ausgaben aufstocken dürfte. Eigenartig, dass ein Gesetzestext so unpräzise formuliert ist! Oder übersehe ich da einen gut versteckten Hinweis, der alle Unklarheiten beseitigt?
Re: Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
meilot hat geschrieben:
Kommt es wirklich darauf an, was wir da raus lesen?
Viel wichtiger ist doch, was unsere Politiker/Landesbanken daraus machen
... sonst hätte ich nicht gefragt . . . ;-)
Re: Umkrempelung / Erweiterung des 2-€-Sammelgebietes??
Danke für deine Antwort.bartolomeo hat geschrieben:Ich hoffe immer noch auf folgende Lesart:
Jedes Land darf normalerweise 2 Gedenkmünzen pro Jahr ausgeben, tritt Sonderfall a oder b ein, dann müssen die weiteren eigenen Ausgaben entsprechend reduziert werden, um die Höchstzahl von 2 Gedenkmünzen pro Jahr einzuhalten.
Man könnte den Text natürlich auch so verstehen, dass jedes Land in Sonderfällen auf drei - eventuell sogar auf vier - Ausgaben aufstocken dürfte. Eigenartig, dass ein Gesetzestext so unpräzise formuliert ist! Oder übersehe ich da einen gut versteckten Hinweis, der alle Unklarheiten beseitigt?
Es ist etwas ungenau formuliert, finde ICH.
Als ich es das erste Mal las, ging ich auch von maximal 2 Münzen pro Jahr aus.
Nur könnte man auch glatt drei daraus machen . . :shock:
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