Vorzeitiges Abbrechen von Ebay Auktionen - neues Urteil
Verfasst: 9. Juni 2011 09:37
Guten Morgen,
dieses Urteil könnte interessant sein, wenn bei Ebay vorzeitig Auktionen abgebrochen werden müssen.
"Karlsruhe - Ein Anbieter bei Ebay, dem sein Artikel gestohlen wird, darf die Auktion beenden und muss keinen Schadensersatz leisten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden.
Die Richter verwiesen auf eine Ebay-Webseite, auf der die Regeln für die Internet-Versteigerung aufgelistet sind. Dort stehe, dass der Verlust eines angebotenen Artikels dazu berechtigt, die Versteigerung abzubrechen. Damit wies der BGH die Klage eines Mannes zurück, der eine gebrauchte Digitalkamera ersteigern wollte. Als sie plötzlich aus der Auktion herausgenommen wurde, klagte er als bis dahin Höchstbietender auf Schadenersatz. Sein Gebot stand bei 70 Euro, er forderte mit Verweis auf den Neupreis der Kamera mehr als 1100 Euro. Damit war er bereits in den Vorinstanzen gescheitert."
Quelle: Kreiszeitung.de / DPA vom 09.06.2011
AZ. VIIII ZR 305/10 vom 08.06.2011 - BGH Karslruhe
Weiterhin wurde in der expilziten Richterlichen Ausführung davon gesprochen
"Wer als Anbieter bei Ebay eine Internetauktion aus einem TRIFTIGEN GRUND vorzeitig abbricht, kann vom Höchstbieter NICHT auf Schadensersatz verklagt werden, da KEIN Kaufvertrag zustande gekommen sei."
Ok, triftige Gründe können viele vorliegen, aber nun hat man eine gewisse "Sicherheit" wenn wirklich mal was schief geht.
Gruß Manuel
dieses Urteil könnte interessant sein, wenn bei Ebay vorzeitig Auktionen abgebrochen werden müssen.
"Karlsruhe - Ein Anbieter bei Ebay, dem sein Artikel gestohlen wird, darf die Auktion beenden und muss keinen Schadensersatz leisten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe entschieden.
Die Richter verwiesen auf eine Ebay-Webseite, auf der die Regeln für die Internet-Versteigerung aufgelistet sind. Dort stehe, dass der Verlust eines angebotenen Artikels dazu berechtigt, die Versteigerung abzubrechen. Damit wies der BGH die Klage eines Mannes zurück, der eine gebrauchte Digitalkamera ersteigern wollte. Als sie plötzlich aus der Auktion herausgenommen wurde, klagte er als bis dahin Höchstbietender auf Schadenersatz. Sein Gebot stand bei 70 Euro, er forderte mit Verweis auf den Neupreis der Kamera mehr als 1100 Euro. Damit war er bereits in den Vorinstanzen gescheitert."
Quelle: Kreiszeitung.de / DPA vom 09.06.2011
AZ. VIIII ZR 305/10 vom 08.06.2011 - BGH Karslruhe
Weiterhin wurde in der expilziten Richterlichen Ausführung davon gesprochen
"Wer als Anbieter bei Ebay eine Internetauktion aus einem TRIFTIGEN GRUND vorzeitig abbricht, kann vom Höchstbieter NICHT auf Schadensersatz verklagt werden, da KEIN Kaufvertrag zustande gekommen sei."
Ok, triftige Gründe können viele vorliegen, aber nun hat man eine gewisse "Sicherheit" wenn wirklich mal was schief geht.
Gruß Manuel