bitterlemmer.net hat geschrieben:Wer die Wohnung wechselt, muss demnächst seiner zuständigen Rundfunkbehörde den Grund dafür mitteilen
Das neue Rundfunkrecht, das die Ministerpräsidenten der Bundesländer sich ausgedacht haben, hat es in sich. Es regelt tatsächlich weit mehr als die Rundfunkordnung. Die ersten 16 der 27 Seiten des “Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags” beschäftigen sich nicht mit dem Auftrag und den Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Anstalten, sondern mit den Pflichten der Bürger. Die werden in dem Gesetzeswerk nur noch “Beitragsschuldner” genannt. Zu den Pflichten der bundesdeutschen Beitragsschuldner gehört es künftig, dass sie ihre Lebensumstände ihrer zuständigen Landesrundfunkanstalt zu offenbaren haben. Die ist damit tatsächlich weniger eine Radio- oder Fernsehstation, sondern vor allem eine monströse Melde- und Kontrollbehörde.
Eine besonders krasse Bestimmung findet sich in Paragraph 8, Ziffer 5, Satz 2. Wer sich umzugsbedingt bei der zuständigen Rundfunkbehörde abmeldet, hat dabei etliche “Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen”, darunter den “die Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt”.
Das darf man getrost als Anschlag auf die grundgesetzlich garantierte Freizügigkeit begreifen. Sollte diese Bestimmung Gesetz werden – und es sieht so aus, als würde sie das bis zum Jahresende – würde das Grundrecht auf freie Wahl des Wohnortes dem höheren Recht des Staatsfunks auf totale Kontrolle des Bundesbeitragsschuldners geopfert.
Die Rolle der staatlichen Medien als unabhängige journalistische Instanz wäre damit endgültig passé. Einerseits wäre es die Aufgabe der Anstalten, kritisch über staatliche Handlungen zu berichten, andererseits wären die Anstalten selber staatliche Einrichtungen, die mit der Macht eines amtlichen Großen Bruders im orwellschen Sinn ausgestattet wären. Die ARD-Anstalten wären nichts anderes als Superbehörden, die hoheitliche Vollmachten mit meinungsbildender Dominanz verbinden.
Wie grimmig ernst es die Ministerpräsidenten meinen, zeigen die Bestimmungen über den Umgang mit Beitragsschuldnern, die sich weigern, die geforderten Auskünfte und Nachweise zu bringen. “Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt”, heißt es in Paragraph 10. Dabei dürfen sie ausdrücklich auch “Dritte” damit beauftragen, Beitragsschuldner zu ermitteln und auszuspähen – in der Praxis wird die berüchtigte GEZ diese Aufgaben übernehmen. Dabei darf sie “ohne Kenntnis des Betroffenen” auch die Daten der Melderegister anzapfen. Für Beitragsschuldner, die hartnäckig nicht mitspielen, ist eine “Geldbuße” in ungenannter Höhe vorgesehen.
Damit diese Bestimmungen Gesetz werden, müssen die 16 Landtage sie beschließen. Seit dem Frühjahr liegen sie den Parlamenten vor. In der Vergangenheit haben die Abgeordneten aller Parteien außer der Linkspartei sie mehr oder weniger ohne Debatte durchgewunken (wobei die Linke nur deshalb nein sagte, weil sie gern mehr Einfluss hätte, nicht, weil ihr staatliche Medien unsympathisch wären). Es ist zu befürchten, dass das auch diesmal so läuft. Sollte allerdings nur ein einziger Landtag das Machwerk ablehnen, wäre es bundesweit gescheitert. “Sind bis zum 31. Dezember 2011 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos”, heißt es in Artikel 7. Käme es so – es wäre eine gute Nachricht.
Zum Nachschlagen:
GEZ: Bürger wird zum "Beitragsschuldner"
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GEZ: Bürger wird zum "Beitragsschuldner"
Das neue Rundfunkrecht regelt nicht mehr nur die Aufgaben der Rundfunkanstalten, sondern dringen immer mehr in die Privatsphäre des "Beitragssschuldners" ein. So muss er, wenn gewünscht, den Grund für seinen Wohnsitzwechel angeben. Wenn es von allen 16 Landtagen beschlossen wird, treten diese Bestimmungen in Kraft.
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Re: GEZ: Bürger wird zum "Beitragsschuldner"
oh oh nach einem blick auf den Kalender hab ich festgestellt es ist nicht der 1.April :shock: :ire: :no:
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Re: GEZ: Bürger wird zum "Beitragsschuldner"
Ich wohne gar nicht in Deutschland... Also :jubel:
Aber auch ich zahle Geld für Kabelanschluss, weil es nur noch Digital-TV hier gibt.
Denke ich ja mal. OK. Es gibt natürlich auch "GEZ-Nomaden", die es mit der Zahlung nicht so genau nehmen. Ich meine, wenn es ein Gesetz gibt, dann muss es auch so durchgesetzt werden.
Die Rundfunk- und Fernsehgebühr ist in Deutschland ja verfassungsgemäss, und Ländersache und die SPD-Grüne haben im Bundesrat die Mehrheit.
Aber auch ich zahle Geld für Kabelanschluss, weil es nur noch Digital-TV hier gibt.
Denke ich ja mal. OK. Es gibt natürlich auch "GEZ-Nomaden", die es mit der Zahlung nicht so genau nehmen. Ich meine, wenn es ein Gesetz gibt, dann muss es auch so durchgesetzt werden.
Die Rundfunk- und Fernsehgebühr ist in Deutschland ja verfassungsgemäss, und Ländersache und die SPD-Grüne haben im Bundesrat die Mehrheit.
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Re: GEZ: Bürger wird zum "Beitragsschuldner"
hallo,
wär ja wohl ein witz, auf solch eine nachfrage würde ich wohl net wirklich antworten - oder was abgefahrenes reinschreiben, behörden wollen auch immer ein wenig veralbert werden - :D
grüße
wär ja wohl ein witz, auf solch eine nachfrage würde ich wohl net wirklich antworten - oder was abgefahrenes reinschreiben, behörden wollen auch immer ein wenig veralbert werden - :D
grüße
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