Problem mit der e-Bucht
Verfasst: 7. September 2012 17:56
Ich ärgere mich gerade mit einem Verkauf auf der e-Bucht herum.
Ist mittlerweile ne längere Geschichte geworden - Ausgang noch ungewiss.
Aber im einzelnen ...
Ich hab im Juli bei der e-Bucht etwas verkauft, vom Käufer das Geld per paypal erhalten, den Artikel verschickt ... soweit so gut.
Mitte August hab ich vom Käufer eine Anfrage erhalten, wo denn der Artikel bleibe. Da ich den Artikel per Einschreiben (nach London) verschickt hatte, konnte ich erkennen, dass die Sendung zumindest irgendwo zugestellt wurde.
Hab also dem Käufer mitgeteilt, dass die Sendung bei ihm angekommen sein muss, er möge es bitte überprüfen.
Ein paar Tage später hab ich dann keine Nachricht vom Käufer erhalten dass alles bestens sei, sondern eine Nachricht von der e-Bucht.co.uk , dass ein Fall wegen eines nicht gelieferten Artikels eröffnet wurde und ich möge mich doch bitte dazu äußern und die Sendungsnummer mitteilen, was ich auch tat.
Der Verkauf lief zwar über e-Bucht.de, verkauft wurde der Artikel jedoch bei e-Bucht.co.uk da ich den Artikel weltweit eingestellt hatte (und bisher nie Probleme damit hatte!).
Da der Fall bei e-Bucht.co.uk eröffnet wurde, natürlich der gesamte Schriftverkehr in Englisch, was vermutlich einigen Verkäufern, die Artikel weltweit einstellen, nicht bewusst ist und ihnen vermutlich Schweißperlen auf die Stirn treibt. :hihi: (ich frage mich gerade was passiert wäre, wenn der Artikel in Indien verkauft worden und dort nicht angekommen wäre :shock: ... Hindi ist nicht gerade meine Stärke ;-) )
Ein paar Tage später hatte ich erneut Post von der e-Bucht.co.uk erhalten, ich möge ihnen doch auch noch den Abliefernachweis inklusive der Adresse des Käufers als Kopie zukommen lassen.
Wer die Quittung der Post von Einschreiben kennt, wird mir sicher Recht geben, dass eine 5-zeilige Adresse nie und nimmer darauf passt, geschweige denn von den Postbeamten komplett ausgefüllt wird (zumindest bei uns wird nur der Name und evtl. noch der Ort eingetragen).
Auf betreffendem Beleg stand glücklicherweise der Name des Empfängers und der Ort. Ich habe den Beleg also zur e-Bucht geschickt ... und ... heute Morgen wurde der Fall zugunsten des Käufers entschieden. :ire: :-( :ire:
Nun hatte paypal mein paypal-Konto bereits am 25.08. mit dem Kaufbetrag belastet, diesen Betrag am 06.09. jedoch wieder gutgeschrieben. Allerdings hab ich heute von ebay eine Rechnung in GBP erhalten, welche ich umgehend zahlen solle, da ansonsten mein Konto gesperrt würde. Nun liegt aber eben dieser in GBP zu zahlende Betrag mehr als einen Euro über dem damals vom Käufer gezahlten Kaufpreis, was ich nicht so recht nachvollziehn kann.
Nicht nur, dass ich mir womöglich den Kaufbetrag für den Artikel inklusive der Versandkosten sonstwohin schmieren kann, jetzt hält auch noch paypal die Hand auf und möchte auf die Zahlung an die e-Bucht Gebühren erheben.
Mich würde interessieren ob einer von euch schon einmal etwas ähnliches erleben durfte und wie dieser Fall ausgegangen ist.
Was kann ich tun, um eventuell doch noch zu meinem Geld zu kommen?
Ich habe bereits bei der DP den Verlust einer Sendung gemeldet, woraufhin ich bereits einen Brief erhalten habe, dass die Nachforschung ein paar Wochen dauern könne. :-(
Paypal hab ich geschrieben ob der Ablauf mit der e-Bucht in solchen Fällen generell so läuft und sie von den sowieso schon gebeutelten Verkäufern jetzt auch noch Gebühren verlangen wollen - ich warte auf Antwort ...
Bei der e-Bucht hab ich 45 Tage Zeit dem Entscheid zu widersprechen ... nur bin ich momentan ratlos, wass deren Entscheid zu meinen Gunsten beeinflussen kann. Ich brauch Argumente ... die ich nicht wirklich habe :-( :cry:
Wie weiter ...? Ich wäre euch für jeden guten Rat sehr dankbar!!!
:bye:
Viele Grße
Dirk
Ist mittlerweile ne längere Geschichte geworden - Ausgang noch ungewiss.
Aber im einzelnen ...
Ich hab im Juli bei der e-Bucht etwas verkauft, vom Käufer das Geld per paypal erhalten, den Artikel verschickt ... soweit so gut.
Mitte August hab ich vom Käufer eine Anfrage erhalten, wo denn der Artikel bleibe. Da ich den Artikel per Einschreiben (nach London) verschickt hatte, konnte ich erkennen, dass die Sendung zumindest irgendwo zugestellt wurde.
Hab also dem Käufer mitgeteilt, dass die Sendung bei ihm angekommen sein muss, er möge es bitte überprüfen.
Ein paar Tage später hab ich dann keine Nachricht vom Käufer erhalten dass alles bestens sei, sondern eine Nachricht von der e-Bucht.co.uk , dass ein Fall wegen eines nicht gelieferten Artikels eröffnet wurde und ich möge mich doch bitte dazu äußern und die Sendungsnummer mitteilen, was ich auch tat.
Der Verkauf lief zwar über e-Bucht.de, verkauft wurde der Artikel jedoch bei e-Bucht.co.uk da ich den Artikel weltweit eingestellt hatte (und bisher nie Probleme damit hatte!).
Da der Fall bei e-Bucht.co.uk eröffnet wurde, natürlich der gesamte Schriftverkehr in Englisch, was vermutlich einigen Verkäufern, die Artikel weltweit einstellen, nicht bewusst ist und ihnen vermutlich Schweißperlen auf die Stirn treibt. :hihi: (ich frage mich gerade was passiert wäre, wenn der Artikel in Indien verkauft worden und dort nicht angekommen wäre :shock: ... Hindi ist nicht gerade meine Stärke ;-) )
Ein paar Tage später hatte ich erneut Post von der e-Bucht.co.uk erhalten, ich möge ihnen doch auch noch den Abliefernachweis inklusive der Adresse des Käufers als Kopie zukommen lassen.
Wer die Quittung der Post von Einschreiben kennt, wird mir sicher Recht geben, dass eine 5-zeilige Adresse nie und nimmer darauf passt, geschweige denn von den Postbeamten komplett ausgefüllt wird (zumindest bei uns wird nur der Name und evtl. noch der Ort eingetragen).
Auf betreffendem Beleg stand glücklicherweise der Name des Empfängers und der Ort. Ich habe den Beleg also zur e-Bucht geschickt ... und ... heute Morgen wurde der Fall zugunsten des Käufers entschieden. :ire: :-( :ire:
Nun hatte paypal mein paypal-Konto bereits am 25.08. mit dem Kaufbetrag belastet, diesen Betrag am 06.09. jedoch wieder gutgeschrieben. Allerdings hab ich heute von ebay eine Rechnung in GBP erhalten, welche ich umgehend zahlen solle, da ansonsten mein Konto gesperrt würde. Nun liegt aber eben dieser in GBP zu zahlende Betrag mehr als einen Euro über dem damals vom Käufer gezahlten Kaufpreis, was ich nicht so recht nachvollziehn kann.
Nicht nur, dass ich mir womöglich den Kaufbetrag für den Artikel inklusive der Versandkosten sonstwohin schmieren kann, jetzt hält auch noch paypal die Hand auf und möchte auf die Zahlung an die e-Bucht Gebühren erheben.
Mich würde interessieren ob einer von euch schon einmal etwas ähnliches erleben durfte und wie dieser Fall ausgegangen ist.
Was kann ich tun, um eventuell doch noch zu meinem Geld zu kommen?
Ich habe bereits bei der DP den Verlust einer Sendung gemeldet, woraufhin ich bereits einen Brief erhalten habe, dass die Nachforschung ein paar Wochen dauern könne. :-(
Paypal hab ich geschrieben ob der Ablauf mit der e-Bucht in solchen Fällen generell so läuft und sie von den sowieso schon gebeutelten Verkäufern jetzt auch noch Gebühren verlangen wollen - ich warte auf Antwort ...
Bei der e-Bucht hab ich 45 Tage Zeit dem Entscheid zu widersprechen ... nur bin ich momentan ratlos, wass deren Entscheid zu meinen Gunsten beeinflussen kann. Ich brauch Argumente ... die ich nicht wirklich habe :-( :cry:
Wie weiter ...? Ich wäre euch für jeden guten Rat sehr dankbar!!!
:bye:
Viele Grße
Dirk