Kaiserreich-Gold Ebay-Kauftipps

Alles was man per Coupon oder ähnlich irgendwo bestellen kann

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dm-und-euro
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Kaiserreich-Gold Ebay-Kauftipps

Beitrag von dm-und-euro »

Hier wollte ich mal ganz allgemein darüber informieren, das es verboten ist gefälschte Münzen (über Ebay) zu verkaufen! Leider schaffen dies doch einige immer wieder! Hier versuche ich einige Tipps zu geben wie ihr euch am besten verhaltet:

1. Benutzt nur Angebote von Händlern oder mit Zahlung PayPAl!

2. Öffnet das Paket nicht selbst, sondern lasst von einen vereidigten Sachverständigen öffnen bzw. öffnet es erst in dessen Gegenwart!
a Münze echt - Thema geschlossen
b Münze falsch, lasst ein Gutachten anfertigen mit der Artikelnummer!

3. Sofort PayPalbeschwerde einreichen! Wichtig: Ehrlicher Grund, auch wenn es mehr arbeit ist und die Beschwerde nur über PayPal direkt und NICHT über die Ebayseite!

4. Verkäufer schriftlich mit Versandnachweis auffordern, eine Originalmünze Zug um Zug gegen Rücksendung und sofern PayPal den Betrag erstattet, auch Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreisen zu liefern, Frist mind. 10 - 14 Tage!
a Verkäufer liefert weiter bei Punkt 2!
b Verkäufer liefert nicht!

5. Vertrag kündigen, Geld nebst Auslagen zurückfordern und gemäß § 273 vom Zurückbehaltungsrecht gebrauch und abwarten bis der Verkäufer sich rüht! Ab diesem Zeitpunkt ist es Betrug und sollte zur Anzeige gebracht werden!

6. Sobald der Verkäufer sich rüht muss ggf. ein Anwalt sich der Sache annehmen, ansonsten gilt mind. 30 Jahre warten, erst danach darf die Münze eingeschmolzen werden!

Ich hoffe, ich konnte hier sowohl Käufer als Verkäufern helfen um Schwierigkleiten von vornherein ausschliessen zu können! So ein Fall dauert Monate vielleicht sogar Jahre, am besten keine Fälschungen verkaufen!
Kai
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Re: Kaiserreich-Gold Ebay-Kauftipps

Beitrag von Kai »

Also wenn ich dich richtig verstehe ist der Verkäufer einer falschen Münze erst ein Betrüger wenn - siehe Punkt 5 ???? :pardon:

Ehrlich gesagt ein wenig gaga oder ?

Wer vorsätzlich gefälschte Ware verkauft ist ab dem Zeitpunkt wo er beschließt dies zu tun ein Betrüger - basta !!!

Solche Dinge sollten sofort und ohne Umwege zur Anzeige gebracht werden.

Ob privat oder gewerblich da gibt es keinen Unterschied.
Mister Münze
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Re: Kaiserreich-Gold Ebay-Kauftipps

Beitrag von Mister Münze »

§ 146 StGB - Geldfälschung

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,
2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder
3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.

(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldfälschung verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


§ 147 StGB - Inverkehrbringen von Falschgeld

(1) Wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
dm-und-euro
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Re: Kaiserreich-Gold Ebay-Kauftipps

Beitrag von dm-und-euro »

Ich bin froh das ihr es genau so seht wie ich, das der jenige sofort ein Betrüger ist, leider sieht es ein OLG anders! Traurig aber wahr!

Es gibt mindestens 2 oder 3 Händler von Münzen in Ebay, die es in Ordnung finden gefälschte Münzen zu verkaufen! Namen werde ich nicht veröffentlichen, nur soviel sei gesagt, einer von diesen wird demnächst verklagt!
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